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Verzug

Eine fällige Zahlung/Leistung bleibt aus.

Verzug setzt eine wirksame, fällige Forderung voraus – meist nach einer Mahnung. Erst dann entstehen z. B. Verzugszinsen. Ob Verzug vorliegt, hängt davon ab, ob die Forderung wirklich besteht und fällig ist – nicht allein davon, dass jemand sie geltend macht. Eine unberechtigte Forderung begründet keinen Verzug.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.