Mahnung
Aufforderung, eine fällige Leistung zu erbringen.
Eine Mahnung ist die (meist schriftliche) Aufforderung zu zahlen. Sie ist kein Gerichtsurteil – allein dadurch kann nicht gepfändet werden.
Die passenden Paragraphen
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.