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Mahnung

Aufforderung, eine fällige Leistung zu erbringen.

Eine Mahnung ist die (meist schriftliche) Aufforderung zu zahlen. Sie ist kein Gerichtsurteil – allein dadurch kann nicht gepfändet werden.

Die passenden Paragraphen

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.