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Verwaltungsakt

Hoheitliche Einzelfallentscheidung einer Behörde.

Ein Verwaltungsakt ist eine Entscheidung einer Behörde im Einzelfall mit Außenwirkung – etwa ein Bescheid über Sozialleistungen oder ein Bußgeldbescheid. Gegen ihn sind Widerspruch und Klage möglich.

Die passenden Paragraphen

§ 35 VwVfG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.