Vertragsstrafe
Vereinbarte Strafzahlung für einen Vertragsverstoß – muss angemessen sein.
Eine Vertragsstrafe ist ein vorab vereinbarter Betrag, der bei einem bestimmten Verstoß fällig wird. Unangemessen hohe Vertragsstrafen kann ein Gericht herabsetzen. In AGB gegenüber Verbrauchern sind viele Vertragsstrafen-Klauseln unwirksam.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.