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Unternehmer (Recht)

Wer geschäftlich handelt.

Unternehmer ist, wer ein Rechtsgeschäft in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Der Gegenbegriff ist der Verbraucher. Die Einordnung entscheidet, ob die besonderen Verbraucherschutzregeln gelten.

Die passenden Paragraphen

§ 14 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.