Unmöglichkeit
Eine geschuldete Leistung kann nicht erbracht werden.
Ist eine Leistung unmöglich – etwa weil die gekaufte Sache zerstört wurde –, entfällt die Pflicht zur Leistung. Je nach Verantwortlichkeit kann die andere Seite von der Gegenleistung frei werden oder Schadensersatz verlangen.
Die passenden Paragraphen
§ 275 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.