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Trennungsunterhalt

Unterhalt während des Getrenntlebens.

Ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen. Er soll den bisherigen Lebensstandard sichern. Auf ihn kann für die Zukunft nicht wirksam verzichtet werden.

Die passenden Paragraphen

§ 1361 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.