Trennungsjahr
Voraussetzung für die Scheidung.
Eine Ehe gilt grundsätzlich erst als gescheitert, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt gelebt haben. Erst danach kann sie in der Regel geschieden werden. Getrenntleben ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht.
Die passenden Paragraphen
§ 1565 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.