Testamentsvollstrecker
Person, die den letzten Willen umsetzt.
Ein Testamentsvollstrecker setzt die Anordnungen des Erblassers um und verwaltet oder verteilt den Nachlass. Die Erben können in dieser Zeit nicht frei verfügen, haben aber Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis und Auskunft.
Die passenden Paragraphen
§ 2197 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.