Steuervorauszahlung
Vorauszahlung auf die voraussichtliche Steuer.
Wer Einkünfte ohne Steuerabzug erzielt, etwa Selbständige, leistet vierteljährliche Vorauszahlungen auf die erwartete Einkommensteuer. Das Finanzamt setzt sie anhand der letzten Veranlagung fest. Sinken die Einkünfte, kann eine Herabsetzung beantragt werden.
Die passenden Paragraphen
§ 37 EStG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.