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Steuerbescheid

Verwaltungsakt über die festgesetzte Steuer.

Mit dem Steuerbescheid setzt das Finanzamt die Steuer fest und teilt eine Nachzahlung oder Erstattung mit. Gegen ihn kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Bescheide können unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig ergehen.

Die passenden Paragraphen

§ 155 AO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.