Einspruch (Steuer)
Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid.
Gegen einen Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Der Einspruch ist kostenfrei. Die fällige Steuer ist zunächst trotzdem zu zahlen, sofern keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wird.
Die passenden Paragraphen
§ 347 AO
Was du jetzt tun kannst
Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.