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Einspruch (Steuer)

Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid.

Gegen einen Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Der Einspruch ist kostenfrei. Die fällige Steuer ist zunächst trotzdem zu zahlen, sofern keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wird.

Die passenden Paragraphen

§ 347 AO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.