Sozialhilfe
Existenzsicherung für nicht Erwerbsfähige.
Die Sozialhilfe sichert das Existenzminimum für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und keinen Anspruch auf Bürgergeld haben – etwa dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Sie umfasst unter anderem Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die passenden Paragraphen
§ 27 SGB XII
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.