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Sozialhilfe

Existenzsicherung für nicht Erwerbsfähige.

Die Sozialhilfe sichert das Existenzminimum für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und keinen Anspruch auf Bürgergeld haben – etwa dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Sie umfasst unter anderem Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die passenden Paragraphen

§ 27 SGB XII

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.