Selbstbehalt
Geschützter Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. Erst über diesem Betrag liegendes Einkommen kann für Unterhalt herangezogen werden. Die Höhe hängt davon ab, wem gegenüber Unterhalt geschuldet wird.
Was du jetzt tun kannst
Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.