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Schönheitsreparaturen

Renovierungsarbeiten wie Streichen während der Mietzeit.

Schönheitsreparaturen sind Arbeiten wie das Streichen von Wänden und Decken. Sie sind grundsätzlich Sache des Vermieters, werden aber oft per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt. Viele solcher Klauseln – besonders starre Fristen oder bei unrenoviert übergebener Wohnung – sind unwirksam.

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Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.