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Schenkungsteuer

Steuer auf Schenkungen unter Lebenden.

Die Schenkungsteuer entspricht der Erbschaftsteuer, betrifft aber Zuwendungen zu Lebzeiten. Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, weshalb sich gestaffeltes Schenken anbieten kann. Es gelten dieselben Verwandtschaftsstufen.

Die passenden Paragraphen

§ 1 ErbStG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.