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Ruhezeit

Mindestpause zwischen zwei Arbeitstagen.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit steht dem Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit zu, in der Regel mindestens elf Stunden. Sie dient der Erholung. Nur in bestimmten Branchen sind Abweichungen zulässig.

Die passenden Paragraphen

§ 5 ArbZG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.