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Rügepflicht

Pflicht, Mängel rechtzeitig anzuzeigen.

Im Handelsverkehr zwischen Kaufleuten musst du Mängel der gelieferten Ware unverzüglich rügen, sonst gilt sie als genehmigt. Für Verbraucher gilt diese strenge Rügepflicht nicht – sie haben die volle Gewährleistung.

Die passenden Paragraphen

§ 377 HGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.