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Restschuldbefreiung

Erlass übriger Schulden am Ende der Insolvenz.

Am Ende einer Verbraucherinsolvenz werden die verbliebenen Schulden erlassen (Restschuldbefreiung). Das Verfahren dauert bis dahin drei Jahre. Voraussetzung ist, dass du deine Pflichten erfüllst.

Die passenden Paragraphen

§ 287 InsO§ 300 InsO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.