Reisevertrag (Pauschalreise)
Vertrag über eine Gesamtheit von Reiseleistungen.
Beim Pauschalreisevertrag schuldet der Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen, etwa Flug und Hotel. Er haftet für die ordnungsgemäße Erbringung. Bei Mängeln bestehen Ansprüche auf Abhilfe, Minderung und unter Umständen Schadensersatz.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.