Reisemangel
Abweichung der Reise vom Vertrag.
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Pauschalreise von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder der Nutzen beeinträchtigt ist. Der Reisende muss den Mangel anzeigen und kann Abhilfe verlangen; gelingt sie nicht, mindert sich der Reisepreis.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.