Recht am gesprochenen Wort
Schutz vor heimlichen Tonaufnahmen.
Das nichtöffentlich gesprochene Wort darf nicht ohne Einwilligung heimlich aufgenommen oder abgehört werden. Verstöße können strafbar sein, und heimliche Aufnahmen sind als Beweismittel oft nicht verwertbar. Das Recht schützt die Vertraulichkeit des Gesprächs.
Die passenden Paragraphen
§ 201 StGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.