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Recht am eigenen Bild

Fotos von dir dürfen nur mit Einwilligung veröffentlicht werden.

Bilder, auf denen du erkennbar bist, dürfen grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung veröffentlicht werden. Ausnahmen gibt es etwa für Personen der Zeitgeschichte oder Bilder von Versammlungen. Bei Verstößen kannst du Löschung und Unterlassung verlangen.

Die passenden Paragraphen

§ 22 KUG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.