Einwilligung (Datenschutz)
Freiwillige Zustimmung zur Datenverarbeitung.
Personenbezogene Daten dürfen nur mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden – oft mit deiner Einwilligung. Sie muss freiwillig, informiert und eindeutig sein und ist jederzeit widerrufbar, so einfach wie sie erteilt wurde.
Die passenden Paragraphen
Art. 6 DSGVOArt. 7 DSGVO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.