Pseudonymisierung
Daten ohne Zusatzwissen nicht zuordenbar.
Bei der Pseudonymisierung werden Daten so verarbeitet, dass sie ohne zusätzliche, getrennt aufbewahrte Informationen nicht mehr einer Person zugeordnet werden können. Sie verbessert den Datenschutz, hebt den Personenbezug aber – anders als die Anonymisierung – nicht vollständig auf.
Die passenden Paragraphen
Art. 4 DSGVO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.