Prozesskosten
Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens.
Zu den Prozesskosten zählen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Sie richten sich nach dem Streitwert. In der Regel trägt sie die unterlegene Partei. Bei geringem Einkommen hilft Prozesskostenhilfe.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.