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Progression (Steuertarif)

Steuersatz steigt mit dem Einkommen.

Der Einkommensteuertarif ist progressiv: Mit steigendem Einkommen wächst der Steuersatz. Dadurch werden höhere Einkommen anteilig stärker belastet. Bestimmte steuerfreie Lohnersatzleistungen erhöhen über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Die passenden Paragraphen

§ 32a EStG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.