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Pflichtteil

Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.

Wird ein naher Angehöriger (Kinder, Ehegatte, teils Eltern) enterbt, steht ihm der Pflichtteil zu – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben. Schenkungen der letzten Jahre können hinzugerechnet werden.

Die passenden Paragraphen

§ 2303 BGB§ 2325 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.