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Mindestunterhalt

Untergrenze des Kindesunterhalts.

Der Mindestunterhalt ist der gesetzlich definierte Mindestbedarf eines Kindes, gestaffelt nach Altersstufen. Er bildet die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle und wird regelmäßig angepasst. Das hälftige Kindergeld wird auf den Zahlbetrag angerechnet.

Die passenden Paragraphen

§ 1612a BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.