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Mietaufhebungsvertrag

Einvernehmliche Beendigung des Mietvertrags.

Mit einem Mietaufhebungsvertrag beenden Vermieter und Mieter das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt, unabhängig von Kündigungsfristen. Häufig werden dabei auch offene Punkte wie Kaution, Schönheitsreparaturen und Übergabe geregelt.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.