Mahnbescheid
Amtliches Schreiben vom Gericht über eine Geldforderung – mit 2 Wochen Frist.
Ein Mahnbescheid kommt im gelben Umschlag vom Amtsgericht. Er bedeutet nicht, dass die Forderung berechtigt ist – das Gericht prüft das nicht. Du hast zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen (Formular liegt bei). Tust du nichts, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen.
Die passenden Paragraphen
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.