Instandhaltungspflicht
Pflicht des Vermieters zur Erhaltung.
Der Vermieter muss die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten und auftretende Mängel beseitigen. Verschleiß und altersbedingte Reparaturen gehen grundsätzlich zu seinen Lasten.
Die passenden Paragraphen
§ 535 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.