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Durchsuchung

Suche nach Beweismitteln in Wohnung oder Räumen.

Eine Durchsuchung der Wohnung dient dem Auffinden von Beweismitteln oder dem Ergreifen eines Verdächtigen. Sie muss grundsätzlich ein Richter anordnen; nur bei Gefahr im Verzug genügt die Anordnung von Staatsanwaltschaft oder Polizei. Du hast Rechte, etwa auf einen Zeugen.

Die passenden Paragraphen

§ 102 StPO§ 105 StPO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.