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Gütergemeinschaft

Vermögen wird gemeinschaftlich.

Bei der durch Ehevertrag vereinbarten Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Ehegatten weitgehend gemeinschaftliches Vermögen. Sie ist heute selten, weil sie die Vermögen stark verschmilzt und bei Trennung kompliziert ist.

Die passenden Paragraphen

§ 1415 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.