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Führungszeugnis

Auskunft über strafrechtliche Einträge einer Person.

Das Führungszeugnis gibt Auskunft über Verurteilungen. Geringe Strafen bei Ersttätern erscheinen oft nicht. Einträge werden nach festen Fristen getilgt. Du kannst dein eigenes Führungszeugnis beantragen.

Die passenden Paragraphen

§ 30 BZRG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.