Fristlose Kündigung (Miete)
Sofortige Kündigung aus wichtigem Grund.
Beide Mietparteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen, etwa der Vermieter bei erheblichem Zahlungsrückstand oder der Mieter bei Gesundheitsgefahr durch die Wohnung. Oft ist zuvor eine Abmahnung oder Fristsetzung nötig.
Die passenden Paragraphen
§ 543 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.