Fernabsatzvertrag
Vertrag, der komplett aus der Ferne geschlossen wird (online, Telefon).
Ein Fernabsatzvertrag entsteht, wenn Verbraucher und Unternehmer ausschließlich über Fernkommunikation (Internet, Telefon, Post) abschließen. Hier gilt das Widerrufsrecht.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.