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Fernabsatzvertrag

Vertrag, der komplett aus der Ferne geschlossen wird (online, Telefon).

Ein Fernabsatzvertrag entsteht, wenn Verbraucher und Unternehmer ausschließlich über Fernkommunikation (Internet, Telefon, Post) abschließen. Hier gilt das Widerrufsrecht.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.