Button-Lösung
Der Bestell-Button muss klar 'zahlungspflichtig bestellen' heißen.
Im Internet kommt ein kostenpflichtiger Vertrag nur zustande, wenn die Bestell-Schaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist (z. B. 'zahlungspflichtig bestellen'). War das nicht so, ist gar kein Vertrag entstanden.
Die passenden Paragraphen
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.