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Fake-Shop

Gefälschter Online-Shop: bezahlt, aber keine (oder Schrott-)Ware.

Erkennungszeichen: nur Vorkasse/Überweisung, ungewöhnlich niedrige Preise, fehlendes/kopiertes Impressum. Bezahlt man, kommt nichts. Verkäufer schuldet die Ware (§ 433 BGB); bei Vorkasse hilft oft nur Anzeige + Bank.

Die passenden Paragraphen

Bist du betroffen? Dazu gibt es einen ausführlichen Ratgeber mit Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Fake-Shop: bezahlt, aber nichts geliefert – Geld zurückholen

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.