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Fahrzeugzulassung

Behördliche Zulassung zum Straßenverkehr.

Ein Fahrzeug darf nur mit gültiger Zulassung und Kennzeichen am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Voraussetzung sind unter anderem eine gültige Hauptuntersuchung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Umzug oder Halterwechsel ist umzumelden.

Die passenden Paragraphen

§ 3 FZV

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.