Fahrzeugzulassung
Behördliche Zulassung zum Straßenverkehr.
Ein Fahrzeug darf nur mit gültiger Zulassung und Kennzeichen am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Voraussetzung sind unter anderem eine gültige Hauptuntersuchung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Umzug oder Halterwechsel ist umzumelden.
Die passenden Paragraphen
§ 3 FZV
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.