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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Straftat ohne gültige Fahrerlaubnis.

Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Davon zu unterscheiden ist das bloße Vergessen des Führerschein-Dokuments bei vorhandener Fahrerlaubnis, das nur ein geringes Verwarnungsgeld nach sich zieht.

Die passenden Paragraphen

§ 21 StVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.