Fahren ohne Fahrerlaubnis
Straftat ohne gültige Fahrerlaubnis.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Davon zu unterscheiden ist das bloße Vergessen des Führerschein-Dokuments bei vorhandener Fahrerlaubnis, das nur ein geringes Verwarnungsgeld nach sich zieht.
Die passenden Paragraphen
§ 21 StVG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.