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Erbschein

Amtlicher Nachweis, dass man Erbe ist.

Der Erbschein weist gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden nach, dass du Erbe bist. Er wird auf Antrag vom Nachlassgericht erteilt. Oft genügt aber auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Die passenden Paragraphen

§ 2353 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.