Darlehen
Überlassung von Geld zur Rückzahlung.
Beim Darlehen überlässt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld, das dieser zurückzuzahlen hat; meist sind Zinsen vereinbart. Beim Verbraucherdarlehen gelten besondere Schutzregeln wie Pflichtangaben und ein Widerrufsrecht.
Die passenden Paragraphen
§ 488 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.