Beweislast bei streitiger Autorisierung
Nicht du musst beweisen, dass du nicht zugestimmt hast.
Ist zwischen dir und der Bank streitig, ob du eine Zahlung autorisiert hast, muss die Bank nachweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht wurde. Entscheidend: Die bloße Aufzeichnung, dass ein Zahlungsinstrument genutzt und dabei authentifiziert wurde, reicht dafür allein nicht notwendigerweise aus. Will die Bank dir Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, muss sie dafür unterstützende Beweismittel vorlegen.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.