Beitragsbemessungsgrenze
Obergrenze für Sozialversicherungsbeiträge.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird das Einkommen für Beiträge zur Sozialversicherung herangezogen; darüber hinausgehendes Einkommen bleibt beitragsfrei. Die Grenzen unterscheiden sich je Versicherungszweig und werden jährlich angepasst.
Die passenden Paragraphen
§ 159 SGB VI
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.