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Behandlungsvertrag

Vertrag über medizinische Behandlung.

Der Behandlungsvertrag verpflichtet den Behandelnden zur fachgerechten medizinischen Behandlung nach den anerkannten Standards, nicht aber zum Heilungserfolg. Es bestehen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten; Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Akte.

Die passenden Paragraphen

§ 630a BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.