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BAföG

Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende.

Das BAföG fördert Schüler und Studierende, deren eigenes Einkommen und das der Eltern nicht ausreichen. Bei Studierenden wird es meist zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Es ist vor Ausbildungsbeginn zu beantragen.

Die passenden Paragraphen

§ 1 BAföG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.