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Kinderzuschlag

Zusatzleistung für Familien mit kleinem Einkommen.

Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, die ihren eigenen Bedarf mit dem Einkommen decken können, nicht aber den der Kinder. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und eröffnet oft weitere Vergünstigungen wie die Befreiung vom Kita-Beitrag.

Die passenden Paragraphen

§ 6a BKGG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.