Arbeitsgericht
Zuständiges Gericht für Arbeitsstreitigkeiten.
Das Arbeitsgericht entscheidet über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa Kündigung, Lohn oder Zeugnis. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Eine Kündigungsschutzklage ist binnen drei Wochen zu erheben.
Die passenden Paragraphen
§ 2 ArbGG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.