Zum Inhalt springen

Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)

Verleih von Arbeitnehmern an andere Betriebe.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Verleiher seine Arbeitnehmer einem Entleiher gegen Entgelt zur Verfügung. Sie ist erlaubnispflichtig und zeitlich begrenzt; nach einer Überlassungshöchstdauer und beim Grundsatz Equal Pay bestehen Schutzrechte.

Die passenden Paragraphen

§ 1 AÜG

Was du jetzt tun kannst

Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.